Rechtliches

AGB

VERVE Water Mobility GmbH
Teningen, Deutschland

1. Allgemeines, Vertragsumfang und Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die die VERVE Water Mobility GmbH als Auftragnehmer (AN) im Rahmen des mit dem Auftraggeber (AG) geschlossenen Vertragsverhältnisses erbringt. Diese AGB gelten in der jeweils gültigen Fassung auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen und Lieferungen, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2. Angebot und Annahme

Angebote des AN sind grundsätzlich freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme der Bestellung des AG durch den AN zustande. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung des AN.

3. Leistung und Lieferung

Der AN behält sich das Recht vor, Leistungen und Lieferungen oder Teile davon durch beauftragte Dritte zu erbringen. Leistungsfristen können bei Auftragsänderungen angemessen angepasst werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlung erfolgt innerhalb der vereinbarten Fristen ohne Abzug, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5. Gewährleistung

Der AN gewährleistet die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen. Mängel werden nachgewiesen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den getroffenen Vereinbarungen behoben.

6. Haftung

Die Haftung des AN richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

7. Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke dieses Vertrags zu verwenden.

8. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Teningen bzw. Freiburg. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.